Was ist eine barrierefreie Website?
Eine barrierefreie Website bietet
- einen durchdachten Aufbau
- eine einfache Orientierung
- sinnvolle Informationen und Funktionen
- eine zeitgemäße Ästhetik
- Bedienbarkeit für Menschen mit Einschränkungen durch Hilfsmittel
Diese Hilfsmittel sind Werkzeuge, die die Seite für Blinde und Sehbehinderte, Gehörlose und Hörbehinderte oder Menschen mit motorischen oder kognitiven Einschränkungen zugänglich machen. Sie reichen von Screenreadern, die bei Nutzern installiert sind, über Kontrastumschaltungen bis hin zur wahlweisen Anzeige in „leichter Sprache“. Die Struktur der Seite ist für die Nutzung der Hilfsmittel vorbereitet, bringt sie zum Teil selbst mit und ist grundsätzlich leicht bedienbar.
Man kann es so auf den Punkt bringen: Eine Internetseite ist barrierefrei, wenn sich Einschränkungen beim Sehen, Hören, Bewegen oder beim Verarbeiten von Informationen nicht negativ auf ihre Nutzung auswirken.
Wer braucht eine barrierefreie Website?
Das Internet spielt heutzutage eine wesentliche Rolle, wenn man sich über Dinge informieren möchte und auch als Marktplatz: Hier kaufen Menschen all die Dinge, die sie brauchen, hier werden Verträge geschlossen und all die Dinge abgewickelt, die zur Waren- und Dienstleistungsverteilung dazugehören, von der Lieferbenachrichtigung bis zur Reklamationsabwicklung.
Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) definierte das Ziel der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung auch im Bereich des Zugangs zu Information und Kommunikation.
Aus unserer Sicht ist digitale Teilhabe ein Menschenrecht und ein viel größeres Feld.
Neue Zielgruppen können bedient werden, wenn Sprachbarrieren möglichst niedrig gehalten werden, z.B. wenn die Muttersprache nicht deutsch ist.
Barrierefreie Websites kommen der üblichen, eher visuellen Texterfassung online entgegen: Skimming (Überfliegen) wird erleichtert und transportiert wesentliche Inhalte zuverlässig und schnell.
Das kann sogar sehr ansprechend sein, wenn man es von Beginn an einplant, wie viele Seiten der öffentlichen Verwaltung beweisen. Hier wird regelmäßig gelungenes Webdesign barrierefrei und funktional umgesetzt, sodass es auch eine ästhetische Freude ist, die Seiten zu besuchen.
Und so ist die digitale Barrierefreiheit Pflicht für öffentliche Einrichtungen und gut für alle anderen.
Vorteile der Barrierefreiheit
- Benutzerfreundlich durch leichte Steuerung und intuitiver Orientierung
- Hohe Reichweiten, Erschließung neuer Zielgruppen als Kunden
- Inklusion und Teilhabe für alle in öffentlichen Bereichen, Vereinen und in der Industrie
Ist eine Internetseite barrierefrei gestaltet und programmiert, erreicht man mehr Interessierte, mehr Kaufwillige, macht mehr User zufriedener, erhöht die Reichweite, treibt allgemein die digitale Teilhabe voran. Es ist also essentiell, dass möglichst viele Menschen nicht nur Zugriff zum Internet haben, sondern dass die einzelnen Seiten, Auftritte, Angebote so gestaltet sind, dass sie auch von Menschen mit Beeinträchtigungen genutzt werden können. Für die Barrierefreiheit im Internet ist also ein andere Art von Rampen einzubauen.
Vorschriften und gesetzliche Richtlinien
Auf der EU-Ebene wird die Barrierefreiheit im Internet für Kommunen und soziale Organisationen in der EU-Richtlinie 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen geregelt. Öffentlichen Stellen (z. B. Gemeinden, Ämter, Hochschulen, Krankenhäuser etc.) müssen barrierefrei gestaltet werden. Ausnahmen bilden öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten und teilweise Schulen, Kindergärten und Krippen.
In Deutschland wurde die EU-Richtlinie 2016/2102 durch die Verabschiedung des Gesetzes zur Verlängerung befristeter Regelungen im Arbeitsförderungsrecht und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen umgesetzt. Für Deutschland bedeutete das konkret, die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) sowie entsprechende Verordnungen auf Länderebene an die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.0) war bis zum 22. September 2018 anzupassen.
Lassen Sie Ihre Website auf Barrierefreiheit testen
Mit unserer qualifizierten Prüfmethode checken wir eine Homepage Ihrer Wahl auf die offiziellen Kriterien der Barrierefreiheit. So bekommen Sie einen Eindruck des aktuellen Standes. Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf, um eine erste Einschätzung Ihrer Homepage vorzunehmen und den Handlungsbedarf zu skizzieren. Gerne beraten wir Sie auf dem Weg zur Barrierefreiheit.
Zuschüsse und Förderungen
Aktion Mensch: Mikroförderung für Barrierefreiheit
Sie eignet sich für vielfältige, lokale Projektideen, die klein und niederschwellig sind. Maximaler Zuschuss 5000 Euro, keine Eigenmittel notwendig, Laufzeit bis zu einem Jahr
Paritaetische Gesamtverband
Finanzierung sozialer Projekte, Dienste und Einrichtungen
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Digital Jetzt und Go Digital sind Programme, die nicht unerhebliche Fördersummen zur Verfügung stellen. Lassen Sie sich beraten. Unsere Partneragentur ist zertifizierter Berater für die Beantragung der Förderungen.
Infolinks
- Aktion Mensch: Barrierefreiheit für alle
- Sächsische Aufbaubank: Förderung inklusiver Maßnahmen
- Förderdatenbank: Umsetzung inklusiver Maßnahmen Land Sachsen
- Freistaat Bayern: Beratungsstelle barrierefrei
- Aktion Mensch: Barrierefreie Webseite
- Der Paritätische: Beratung
- Bundesfachstelle Barrierefreiheit: Förderfinder
BITV und der WCAG-Standard
Wir führen eine Einschätzung für eine geeignete Prüfung auf BiTV- und WCAG-Konformität durch. Danach überlegen wir, welche Maßnahmen die Ergebnisse verbessern könnten. Verständlich und lösungsorientiert, auch in direktem Austausch mit Ihrer Online-Agentur. Am Ende kann ein unabhängiger Test stehen, der den Stand der Barrierefreiheit Ihrer Seite dokumentiert.
Vor allem öffentliche Stellen haben die Aufgabe nach der UN-BRK und BITV 2.0 Information und Kommunikation barrierefrei zugänglich zu machen.
Grundlagen für die Definition der barrierefreien Website
- Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) vom 21. Mai 2019, ein Regelwerk für barrierefreie Informationstechnik auf nationaler Ebene.
- Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1), EN 301549 V 2.1.2, ein internationaler Webstandard der barrierefreien Zugänglichkeit von Webseiten, definiert vom World Wide Web Consortium (W3C).
Die Prüfverfahren
Die BITV (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung) legt Standards und Anforderungen für die barrierefreie Gestaltung von digitalen Inhalten und Diensten fest, um die digitale Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu fördern.
Die WCAG (Web Content Accessibility Guidelines sind internationale Richtlinien des World Wide Web Consortium (W3C) zur Barrierefreiheit im Web. Sie bieten Standards und Empfehlungen für die Gestaltung und Entwicklung von Webinhalten, um sicherzustellen, dass sie für Menschen mit unterschiedlichen Fähigkeiten und Behinderungen zugänglich sind. Die WCAG umfassen Richtlinien zur Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit von Webinhalten.
Sowohl die BITV als auch die WCAG sind wichtige Instrumente, um die digitale Barrierefreiheit zu verbessern und sicherzustellen, dass digitale Inhalte und Dienste für alle Menschen zugänglich sind.
Leichte Sprache
Neben dem Text in Umgangssprache gibt es auch eine Textversion mit „Leichter Sprache“ – die speziell für Menschen mit Lernschwierigkeiten geschrieben wird. Bestimmt haben Sie den Hinweis „Auch in Leichter Sprache verfügbar“ schon gesehen. Dieser Text ist auch hilfreich für Menschen, die gerade erst Deutsch lernen oder eine Leseschwäche haben.
Die Leichte Sprache ist leicht zu verstehen, aber nicht leicht zu schreiben, denn Sie folgt sehr genau definierten Regeln.
Wir bieten eine zertifizierte Übersetzung in die Leichte Sprache nach den Regeln des Netzwerk Leichte Sprache e.V.
Es gibt zum Beispiel keine Nebensätze, keine Fremdworte, keine Abkürzungen, keinen Konjunktiv und kein Passiv. Es können Textpassagen weggelassen oder hinzugefügt werden, wenn es für das Verstehen sinnvoll ist.
Auch eine Bebilderung von schwierigen Sachverhalten ist wünschenswert. Die Leichte Sprache muss trotzdem in korrektem Deutsch geschrieben sein.
Eine weitere Besonderheit ist die Prüfung der Texte durch Prüferinnen und Prüfer, mit den Einschränkungen, die die Leichte Sprache ausgleichen soll. Dieses Team wird optional und offiziell beauftragt und ist wesentlich für die Einschätzung eines Textes.
Beispiele für barrierefreie Websites
Kundenstimmen
Wir vom Verein Lichtblicke (Verein für Menschen mit Assistenhunden) brauchten dringend eine neue Homepage, die nicht nur modern, interessant und farbig, sondern – besonders wichtig – barrierefrei sein musste.
Das Wort „barrierefrei“ hört man oft genug, aber was das Wort beinhaltet, ist leider noch sehr vage. Nach der UN-Behindertenrecht-Konvention sollten schon seit 2009 möglichst alle offiziellen Webseiten in Deutschland barrierefrei sein, sodass Behinderte sämtlicher Arten damit zurecht kommen können.
Ein großer Teil der Mitglieder vom Verein Lichtblicke ist sehbehindert oder blind. Eine klare Struktur der Homepage ist für unsere Mitglieder unverzichtbar. Noch ein wichtiger Punkt betrifft Fotos: ohne eine knappe
Beschreibung wären sie sinnlos. Es gibt noch vieles mehr, was für die verschiedenen Arten der Behinderungen bei einer barrierefreien Homepage berücksichtigt werden muss.
Wie sucht man die richtige Agentur? Wir haben erst telefonisch nach und nach sieben Agenturen interviewt. Vier davon, die interessiert und interessant erschienen, besuchten wir persönlich.
Die „Richtige“ ist diejenige, die sich mit ganzem Elan, Interesse und Studium den speziellen Themen und Anforderungen gewidmet hat.
Warum wir uns für die Agentur SONO CATS von Andrea Benedela entschieden haben?
Die Webseite wurde in enger Abstimmung mit uns entwickelt. Um es genauer zu sagen: Jedes Thema, jedes Problem wurde gemeinsam besprochen, gelöst und beschlossen.
So viel Interesse, geduldige Recherche der besten Lösungen der spezieller Anforderungen und der geeignetsten technischen Lösung ist nicht üblich.
Wir möchten es so definieren: Unsere neue Homepage wurde mit Wissen und mit Herz geboren.
Wir sind stolz unserer neuen Webseite!
Livia Hofmann-Buoni, Gründerin des Vereins Lichtblicke e.V.
Blog!
Wohltätigkeit oder gutes Handwerk?
von Andrea Benedela | Feb 21, 2024 | Uncategorized | 0 Kommentieren
Barrierefreie Websites sind kein Wohltätigkeitsprogramm, sondern gut gemachte Arbeit. Programmierung, Design, Sprache und Orientierung: Viele, kleine Stellschrauben machen den Unterschied. Oft werde ich gefragt, warum Blinde und Sehbehinderte unterschiedliches Design...
Jeder hat ein Recht auf Information
von Andrea Benedela | Feb 21, 2024 | Uncategorized | 0 Kommentieren
Jeder hat das Recht auf Information. Ich habe diesen Satz natürlich gelesen, aber lange Zeit gefühlt nicht verstanden. Warum? Ich muss etwas weiter ausholen. An der Ausbildung zur „Übersetzerin Leichte Sprache“, die ich vor einigen Jahren gemacht habe, nahmen auch...
Fragen Sie uns!
Was heißt barriere•frei im Internet?
Menschen mit Behinderung können
nicht alle Internet Seiten benutzen.
Internet Seite = Website = Homepage = Seite im Internet
Nur Internet Seiten
die speziell
für Menschen mit Behinderung
gemacht sind.
Das betrifft:
- Blinde
- Menschen die schlecht sehen
- Menschen die nichts hören
- Menschen die nicht auf kleines klicken können
- Menschen die nicht kompliziert denken können
Die Internet Seite muss einfach sein.
Man muss sich gleich auskennen.
Sie kann trotzdem schön sein.
Man hat große Flächen um drauf zu klicken.
Sie kann trotzdem alle Info zeigen.
So können alle Menschen die Internet Seite benutzen.
Jeder hat Teil an den Informationen.
Wer soll eine barriere•freie Internet Seite haben?
Website = Homepage = Seite im Internet
- Alle die wichtige Informationen haben.
Wie zum Beispiel:
Gemeinden, Deutsche Bahn, Bücherei
und so weiter
- Alle die etwas verkaufen möchten.
So können es alle kaufen.
Alle die das wollen.
- Alle Websiten der Regierung müssen sich daran halten.
Sie müssen die Internet Seite so gestalten.
So dass sie alle Menschen benutzen können.
Auch Menschen mit Behinderung.
Es gibt Vorteile
So eine Internet Seite ist
- Menschen ohne Behinderung verstehen alles leicht
- Firmen können neue Kunden finden.
Sie können so mehr verkaufen.
- Menschen mit Behinderung
nehmen mehr am Leben teil
Welche Internet Seite ist barriere•frei?
Wir können das prüfen.
Wir haben ein Werk•zeug dafür.
So kann man sehen was noch besser werden kann.
Das kostet 120 Euro und Steuer
Bitte schreiben Sie uns.
Internet Seite = Website = Homepage = Seite im Internet
Deutschland findet barriere•frei gut.
Man kann Geld bekommen.
Um die Internet Seite so zu machen.
So dass auch Menschen mit Behinderung sie verstehen.
Vereine und Firmen können Geld dafür bekommen.
Bei:
- Aktion Mensch
- Der Paritätische
- Bundes•ministerium für Wirtschaft und Energie
Infolinks
Hier sind Links zum drauf Klicken.
Hier bekommt man Tipps.
Und man bekommt vielleicht Geld
für eine neue Internet Seite.
Ziel ist die Internet Seite barriere•frei zu machen.
So dass Menschen mit Behinderung sie bedienen können.
- Aktion Mensch: Barrierefreiheit für alle
- Sächsische Aufbaubank: Förderung inklusiver Maßnahmen
- Förderdatenbank: Umsetzung inklusiver Maßnahmen Land Sachsen
- Freistaat Bayern: Beratungsstelle barrierefrei
- Aktion Mensch: Barrierefreie Webseite
- Der Paritätische: Beratung
- Bundesfachstelle Barrierefreiheit: Förderfinder
Hier ist alles in Leichter Sprache geschrieben.
Das verstehen alle Menschen.
Auch Menschen die schwieriges nicht gut verstehen.
Auch Menschen die nicht gut Deutsch können.
In der Leichten Sprache gibt es viele Regeln.
Oft sind Bilder gut.
Dann versteht man was beschrieben ist.
Die Leichte Sprache wird geprüft.
Von Menschen mit Behinderung.
Sie sagen ob sie alles verstehen.
Dann ist es gut.